Corona Aktuell 06.06.2021

Liebe Tennisfreunde,

das Landratsamt Bodenseekreis hat den Inzidenzstatus auf „unter 50“ und „Öffnungsschritt 2“ bekannt gegeben (Stand: Sonntag, 06.06.2021). Nach der neuen CoronaVO des Landes, die am Montag, 07.06.2021 in Kraft tritt, können damit auf Tennisanlagen die Umkleideräume und Duschen wieder benutzt werden – aber mit Abstand und es gelten bereits die Regeln für „Öffnungsschritt 3“.
Dasselbe gilt für das Vereinsheim (Gastronomie!) – und den Kühlschrank, der bereits gut gefüllt ist!

Sobald das Landratsamt Bodenseekreis den Inzidenzstatus auf „unter 35“ setzt, entfällt auch die Testnachweispflicht für Einzel, Doppel und Training. Dann werden auch die Sonderregelungen für die Jugendplätze 9 und 10 wieder zurückgenommen. Dies erwarten wir für Montag.

Um das Abstandsgebot einzuhalten, nehmen wir einfach die Regeln von letztem Jahr als Grundlage.
Wie jeder noch weiß bedeutet dies:

  • Maximal 4 Personen in der Umkleide, davon 2 unter der Dusche.
  • 1 Person auf den jeweiligen Toiletten.
  • Dort, wo der Abstand nicht gehalten werden kann, gilt die Maskenpflicht (Gang EG, Treppe).
  • Abstand halten vor dem Kühlschrank, oder Maske tragen.
  • Bis zu 10 Personen aus 3 Haushalten an einem Tisch.
    Durchgeimpfte und Genesene zählen nicht mit.
  • Die Testpflicht für den Besuch des Außenbereichs des Vereinsheims entfällt.
    Für den Innenbereich gelten die Regeln der Gastronomie (Testpflicht, Geimpft, Genesen)
  • Die  Anwesenheitslisten  der Platzbelegung, sowie für den Aufenthalt im Vereinsheim an den Tischen ist weiter zu dokumentieren. Die Mappe für die Dokumentation im Vereinsheim liegt oben auf. 

Freuen wir uns gemeinsam über dieses Stück zurückgewonnener Freiheit und Normalität.
Halten wir uns bitte weiterhin alle an die AHA-Regeln.

Wir wünschen euch allen eine gute Zeit und viel Freude auf der Anlage!

Für den Vorstand,

Thomas Straub