Hygienekonzept Mannschaftsspielbetrieb
Maßgebend für den Mannschaftsspielbetrieb ist die CoronaVO Sportwettkämpfe vom 10. Juni 2020.
Die nachfolgenden Bestimmungen wurden nach bestem Wissen verfasst, eine Haftung bzw. Gewähr
kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden
beziehungsweise Stellen weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz
getroffen werden können. Prüfen Sie diese bitte regelmäßig und nehmen Sie ggf. Kontakt auf.
- Beim Betreten der Anlage wird das Hygienekonzept deutlich sichtbar ausgehängt.
- Der Mannschaftsführer des Heimvereins ist für die persönliche Befragung der
Wettkampfteilnehmer und der Betreuer hinsichtlich einer möglichen COVID-19 Erkrankung
verantwortlich. Er weist auf die Möglichkeit des Händewaschens, der Desinfektion (sofern
vorhanden) und auf die Einhaltung des Mindestabstands außerhalb der Tennisplätze hin. - Die Zahl der Betreuer wird auf drei Personen je Mannschaft begrenzt. Sie werden auf dem
Spielberichtsbogen unter „Bemerkungen“ erfasst. Alternativ ist eine andere geeignete
Dokumentationsform zu wählen. - Zuschauer sind verboten. Ausnahme: eine andere CoronaVO, wie beispielsweise CoronaVO
Gaststätten, kommt zur Anwendung. - Umkleiden sind während des Sportwettkampfs geschlossen und ausschließlich nach einem
Spiel durch Sportler/innen, die an einem Sportwettkampf teilnehmen, nutzbar. Der
Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten. Ein unnötiges Umziehen ist zu vermeiden. Nach
erfolgter Nutzung sind die Umkleiden ausreichend zu lüften, zu reinigen und für den weiteren
Betrieb der Sportstätte wieder zu verschließen. - Duschen sind während des Sportwettkampfs geschlossen und ausschließlich nach einem Spiel
durch Sportler/innen, die an einem Sportwettkampf teilnehmen, nutzbar. Der
Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten. Es dürfen nicht mehr als drei Personen gleichzeitig
auf einer Fläche bis zu je 20 qm unter Einhaltung des Mindestabstands duschen. Nach
Möglichkeit sollte ein Duschen mannschaftsintern erfolgen. Ein unnötiges Duschen ist zu
vermeiden.
Nach erfolgter Nutzung sind die Duschräume ausreichend zu lüften, zu reinigen und für den
weiteren Betrieb der Sportstätte wieder zu verschließen. - Auf unnötiges Umarmen und das „Shake-Hand“ wird verzichtet.
- Der Heimverein benennt für den Sportwettkampf eine verantwortliche Person, die für die
Einhaltung der CoronaVO Sportwettkämpfe und der Umsetzung dieses Hygienekonzepts
zuständig ist.