Hygienekonzept Mannschaftsspielbetrieb

Maßgebend für den Mannschaftsspielbetrieb ist die CoronaVO Sportwettkämpfe vom 10. Juni 2020.
Die nachfolgenden Bestimmungen wurden nach bestem Wissen verfasst, eine Haftung bzw. Gewähr
kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden
beziehungsweise Stellen weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz
getroffen werden können. Prüfen Sie diese bitte regelmäßig und nehmen Sie ggf. Kontakt auf.

  1. Beim Betreten der Anlage wird das Hygienekonzept deutlich sichtbar ausgehängt.
  2. Der Mannschaftsführer des Heimvereins ist für die persönliche Befragung der
    Wettkampfteilnehmer und der Betreuer hinsichtlich einer möglichen COVID-19 Erkrankung
    verantwortlich. Er weist auf die Möglichkeit des Händewaschens, der Desinfektion (sofern
    vorhanden) und auf die Einhaltung des Mindestabstands außerhalb der Tennisplätze hin.
  3. Die Zahl der Betreuer wird auf drei Personen je Mannschaft begrenzt. Sie werden auf dem
    Spielberichtsbogen unter „Bemerkungen“ erfasst. Alternativ ist eine andere geeignete
    Dokumentationsform zu wählen.
  4. Zuschauer sind verboten. Ausnahme: eine andere CoronaVO, wie beispielsweise CoronaVO
    Gaststätten, kommt zur Anwendung.
  5. Umkleiden sind während des Sportwettkampfs geschlossen und ausschließlich nach einem
    Spiel durch Sportler/innen, die an einem Sportwettkampf teilnehmen, nutzbar. Der
    Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten. Ein unnötiges Umziehen ist zu vermeiden. Nach
    erfolgter Nutzung sind die Umkleiden ausreichend zu lüften, zu reinigen und für den weiteren
    Betrieb der Sportstätte wieder zu verschließen.
  6. Duschen sind während des Sportwettkampfs geschlossen und ausschließlich nach einem Spiel
    durch Sportler/innen, die an einem Sportwettkampf teilnehmen, nutzbar. Der
    Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten. Es dürfen nicht mehr als drei Personen gleichzeitig
    auf einer Fläche bis zu je 20 qm unter Einhaltung des Mindestabstands duschen. Nach
    Möglichkeit sollte ein Duschen mannschaftsintern erfolgen. Ein unnötiges Duschen ist zu
    vermeiden.
    Nach erfolgter Nutzung sind die Duschräume ausreichend zu lüften, zu reinigen und für den
    weiteren Betrieb der Sportstätte wieder zu verschließen.
  7. Auf unnötiges Umarmen und das „Shake-Hand“ wird verzichtet.
  8. Der Heimverein benennt für den Sportwettkampf eine verantwortliche Person, die für die
    Einhaltung der CoronaVO Sportwettkämpfe und der Umsetzung dieses Hygienekonzepts
    zuständig ist.